- Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige -

- Pflegeberatung -


Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a stellen wir im ersten Schritt unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten (u. a. Entlastungsangebote, Sozialleistungen und Hilfsangebote) für den Pflegebedürftigen sowie seine pflegenden Angehörigen vor. Im nächsten Schritt arbeiten wir einen individuellen Versorgungsplan im Sinne eines sog. Fallmanagements aus. Das bedeutet, dass der individuelle Fall der pflegebedürftigen Person betrachtet wird und die Beratung auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Der Ablauf einer Pflegeberatung folgt einem festen Schema. Die Richtlinien werden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgegeben und werden von uns entsprechend umgesetzt. So wird sichergestellt, dass die Pflegeberatung für den Ratsuchenden nachvollziehbar und verständlich ist.

Über das Kontaktformular können Sie uns direkt Ihre Anfrage stellen. 

- Anträge -


Höherstufungsantrag:

Manchmal entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen bzw. neue Krankheitsbilder oder körperliche oder psychische Einschränkungen erfordern mehr Pflege als bisher. Stellen Sie daher Ihre aktuelle Pflegesituation regelmäßig in Frage.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass sich die Pflegesituation verschlechtert hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung bei der zuständigen Pflegekasse stellen. 


Und so geht’s:
1. Schreiben Sie einfach – als Versicherter bzw. als Bevollmächtigter – einen kurzen formlosen Brief an die Pflegekasse (Betreff: „Bitte um Höherstufung“).


2. Sie erhalten von der Pflegekasse ein entsprechendes Formular und evtl. noch einmal Besuch von einem Gutachter. Dieser prüft die aktuelle Pflegesituation und den Unterstützungsbedarf sowie Zustand des pflegebedürftigen Versicherten. 


3. Bei ernsthaftem Zweifel an der Einstufung können Sie innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.


Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.



Entlastungsleistungen:

Viele Pflegebedürftige werden von ihren Angehörigen zuhause betreut und gepflegt. Der Pflegealltag zuhause findet damit rund um die Uhr statt. Um pflegende Angehörige zu entlasten, steht pflegebedürftigen Versicherten, die zuhause gepflegt werden, der sogenannte Entlastungsbetrag zu.


Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf 125,00€ pro Monat. Dieser ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad.


Beispiele möglicher Betreuung- und Entlastungsleistungen:


  • Staubsaugen
  • Wischen
  • Einkaufen
  • Arzttermine wahrnehmen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Kleiderpflege (Wäsche)
  • Betreuung
  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Veranstaltungen o.ä. 


Die Voraussetzungen dafür können Sie hier nachlesen.


Verhinderungspflege:

Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Hauptpflegepersonen können sich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen. 

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Das bedeutet, auch bei Pflegegrad 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.

Weitere Informationen bezüglich der Voraussetzungen und Anträge finden Sie hier.